In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss bestätigte die 10. Zivilkammer einen Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen und erklärte die Ingewahrsamnahme eines Fotojournalisten für rechtmäßig. Dieser hatte am 30. April über die Demonstrationen rund um den Stuttgarter Bundesparteitag der rechtspopulistischen AfD berichtet.