Mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt. Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, geht es um die vorwiegend digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen