Dass das Dekret 12333 bisher vernachlässigt wurde, vernachlässigt auch einen entscheidenden Umstand: Dass ein Löwenanteil der Überwachungsaktivitäten von einem Gesetz mit geheim gehaltener Auslegung autorisiert wird. Es legt für die gesamte In- und Auslandsaufklärung fest, dass durch eine Verfügung des Präsidenten andere Genehmigungen überflüssig werden. Richterliche Kontrolle fehlt vollständig.