(6. April 2014) Am 15. Februar 2014 nun spricht am Rande des C.S.U.-Parteitags in Bamberg der gerade zurückgetretene Innenminister Hans-Peter Friedrich mit Journalisten. Dabei sagt Friedrich aus, dass er während der laufenden Koalitionsverhandlungen mit der S.P.D. von seinem damaligen Staatssekretär (und heutigen Kanzleramtsminister) Klaus-Dieter Fritsche einen Anruf erhalten und über Ermittlungen gegen Edathy “in Kenntnis gesetzt” worden sei. Danach habe er spontan S.P.D.-Vorsitzenden Sigmar Gabriel informiert.
Die “Welt” erwähnt bei ihrem Artikel vom 15.02. nicht den Ort des Interviews, den C.S.U.-Parteitag, als sie ihn später wie folgt zitiert:
“Wir waren da in der Sitzung, dann habe ich den Anruf bekommen. Da habe ich gedacht, ich sage ihm das jetzt, dass er es politisch beurteilen kann.”
Dann:
“Ich habe mit meinem Staatssekretär im Innenministerium gesprochen”, sagte Friedrich und meinte damit Klaus-Dieter Fritsche. Auf die Nachfrage der “Welt am Sonntag”: “Mit sonst niemanden?” antwortete Friedrich: “Nein!”
Es nehmen mehrere Kamerateams die Aussagen Friedrichs auf. Anschließend verschwinden die Aufnahmen in der Versenkung. In der “Tagesschau” dieses Tages, dem 15. Februar, ist nur ein Ausschnitt zu sehen, mit einem durchaus bedeutsamen Zitat von Friedrich:
“Das habe ich nicht gesagt, weil ich extra nochmal nachgefragt habe: geht es um strafrechtliche Vorwürfe? Nein. Dann ist die logische Folge, dass es auch keine strafrechtlichen Ermittlungen geben kann.”
Um es zu verdeutlichen: der heutige Kanzleramtsminister Klaus-Dieter Fritsche behauptet also beim Anruf gegenüber seinem damaligen vorgesetzten Innenminister Friedrich, dass es nicht um strafrechtliche Vorwürfe gegen Edathy gehe.
Wie kam Fritsche zu dieser Einschätzung? Und was oder wer befugte Fritsche überhaupt dazu “im Oktober 2013″ (der genaue Zeitpunkt des Telefonats mit Friedrich wird überall peinlichst vermieden) Informationen über einen Abgeordneten an den Innenminister weiter zu reichen, trotz der Immunität des betreffenden Bundestagsabgeordneten Edathy und obwohl es noch bis zum 5. November 2013 dauerte, bis der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover Jörg Fröhlich die Verfahrensakte überhaupt in die Hände bekam?
Die Antwort: Fritsche befugte sich selbst.