Autor: Bürgerinitiative „Mein Eichplatz“ Jena 10. April. 2013 – 15:27
Nach dem Verlesen des Sachstandes wurde postwendend die Entscheidung der Kammer verkündet. Die Stadt Jena als Beklagte hat Recht bekommen, weil die Frist nicht eingehalten wurde. Uns als Kläger wurde vorgeworfen, dass wir eher hätten handeln müssen. Aber das war und ist ja die Crux. In diesem Falle hätten wir nicht den Tatbestand, also erst ein Bürgerbegehren einzureichen, nachdem die Investoren feststehen, sondern wir hätten im Vorfeld ein Bürgerbegehren einreichen müssen. Also im Stadium der Investoren-Ausschreibung und der damit verbundenen Verkaufsabsicht. Das Gericht hat rein formal entschieden. Inhalte wurden und werden nicht verhandelt. Und hier muss man sich fragen, wo werden denn die Inhalte verhandelt.