Seine Verteidiger beanstandeten vor dem Senat, dem Präsidenten sei keine Zeit zur rechtmäßigen Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt worden. Dem Staatschef wurden nur zwei Stunden für das Vortragen seiner Argumente zugestanden.
Seine Verteidiger beanstandeten vor dem Senat, dem Präsidenten sei keine Zeit zur rechtmäßigen Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt worden. Dem Staatschef wurden nur zwei Stunden für das Vortragen seiner Argumente zugestanden.