Ein ironischer Seitenaspekt des Problems liegt im bayrischen Gesetz für Beamte. Der Diensteid im Freistaat Bayern besagt nach Artikel 73:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Auf den Passus „so wahr mir Gott helfe“ kann laut Gesetz jedoch verzichtet werden. Allerdings fragt sich die Öffentlichkeit gegenwärtig, wie ein Polizist mit Sympathien für das Gedankengut der „Reichsbürger“ überhaupt den beruflichen Alltag bestehen kann.