..aber dieser Aufsatz in „Kommunikation & Recht“ scheint mir aus Referenz aufhebenswert, stellt sie doch zweifelsfrei fest, dass „Quellen-TKÜ“ auch an sich schon keine Rechtsgrundlage hat, nicht nur die Online-Durchsuchung. Und das ist auch halbwegs allgemeinverständlich geschrieben.