23.01.2015 - 02:55 [ Legal Tribune ]

Hooligans können kriminelle Vereinigung sein

Während das Landgericht (LG) Dresden in erster Instanz trotz mehrerer nachgewiesener Schlägereien dieser Art nur von einem strafbaren Fall von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen war, sieht der 3. Strafsenat all diese Tätlichkeiten im Rahmen der verabredeten Prügeleien als strafbare gefährliche Körperverletzungen an.