Da die Vergewaltigungen durch das Militär im Bürgerkrieg systematisch als Teil der Aufstandsbekämpfung durch den Staat angewandt wurden, sei dies als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit anzusehen, so das Gericht.
Da die Vergewaltigungen durch das Militär im Bürgerkrieg systematisch als Teil der Aufstandsbekämpfung durch den Staat angewandt wurden, sei dies als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit anzusehen, so das Gericht.