Den Antrag auf Aufhebung der Immunität muss die Staatsanwaltschaft beim Immunitätsausschuss einreichen, dieser prüft ihn und leitet ihn an das Plenum des Bundestages weiter.
Den Antrag auf Aufhebung der Immunität muss die Staatsanwaltschaft beim Immunitätsausschuss einreichen, dieser prüft ihn und leitet ihn an das Plenum des Bundestages weiter.