23.01.2014 - 10:10 [ Golem ]

Hilft nur noch Notwehr gegen die NSA?

Da der Abhörposten bewacht wird, weiß B. sich nun nicht mehr anders zu helfen, als von seinem Wohnungsfenster aus mit seinem Jagdgewehr den Starkstromverteiler der Botschaft unter Beschuss zu nehmen und zu zerstören. Der Anschlag gelingt. Hat B. etwas Unrechtes getan? Hat er sich gar strafbar gemacht? Die juristisch nüchterne Antwort lautet: nein. Zur Begründung dieses für viele überraschenden Ergebnisses muss Licht auf ein fundamentales Institut des Rechts geworfen werden: die Notwehr.