Denn da in Europa niemand wegen derselben Straftat zweimal verurteilt werden dürfe, sei seine Überstellung an die griechische Justiz nach einem Urteil in Deutschland nicht mehr möglich. Dabei können die Beschuldigten auch in den neuen Korruptionsverfahren schon deshalb mit einer geringeren Strafe in der Bundesrepublik rechnen, weil hierzulande Bestechung schon nach fünf Jahren verjährt; im Mittelpunkt der Prozesse könnte deshalb schon bald ein einfacher Steuerbetrug stehen. Ein Nebeneffekt in Deutschland durchgeführter Verfahren ist zudem, dass allfällige Bußgelder nicht in die griechischen, sondern in die deutschen Justizkassen eingezahlt werden; das ist schon mehrfach so geschehen. Noch im Strafprozess nützt damit die Korruption, die Griechenland so sehr schadet, aber deutschen Firmen zu lukrativen Aufträgen verholfen hat, dem deutschen Staat.