28.11.2017 - 01:07 [ Sputnik ]

Herzkranker Rentner muss Bußgeld blechen – wegen Verschnaufpause an Haltestelle

„Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz. Die Anlagen des ÖPNV einschließlich der U-Bahnanlagen und damit verbundene Fußgängerunterführungen dürfen nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benutzt werden“, zitiert die Zeitung aus dem Bescheid.