In den Jahren 2004 – 2007 hatte das Kultusministerium Baden-Württemberg dem Lehrer Berufsverbot erteilt. Als Begründung wurde sein Engagement in antifaschistischen Gruppen – insbesondere in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) – angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte das Berufsverbot schließlich für unbegründet und grundrechtswidrig. Csaszkóczy wurde daraufhin vom Kultusministerium verbeamtet, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue“ bestehen.