Die Beschwerde gegen die Durchsuchung des Gebäudes von Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie im März 2011 war erfolgreich. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat in einem Beschluss vom 20. Mai 2011 festgestellt, dass der richterliche Beschluss zur Hausdurchsuchung rechtswidrig war.