Der Hauptausschuss berät bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse alle parlamentarischen Vorlagen, die ihm vom Plenum überwiesen werden. Das Gremium tagt unter Vorsitz von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble. Der Hauptausschuss ist Ausschuss im Sinne der Artikel 45 und 45a des Grundgesetzes, fungiert also auch als Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, als Auswärtiger Ausschuss und als Verteidigungsausschuss. Zudem ist er Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben.