Doch die Behörde bleibt hart. Kommt die Schülerin nicht zum Termin, wird sanktioniert. „Das kann doch nicht wahr sein, Eltern dürfen richtigerweise auch nicht ihre Unterhaltspflichtigen Zahlen einstellen, nur weil ihnen etwas nicht passt. Im Antwortschreiben des Jobcenter hieß es, dass die Schüler seit ihrem 15. Geburtstag „Kunden“ der Behörde seien und auch so behandelt würden.