Demnach wurden insgesamt 823.300 Sanktionen gegen „erwerbsfähige Bezieher des ALG II“ durch die Leistungsträger durchgeführt. Im Vergleich zu 2009 sind das 13 Prozent mehr Sanktionen und im Jahresdurchschnitt 136.000 mehr Sanktionierte (plus 10 Prozent), die mindestens eine Regelleistungskürzung erfahren haben. Die im Durchschnitt ermittelte Höhe der Straf-Kürzungen betrug 124 Euro pro Betroffenen und Sanktion.