Denn ein Verrechnungsschutz für Guthaben, soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Hartz IV wird nur noch gewährt, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Denn ein Verrechnungsschutz für Guthaben, soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Hartz IV wird nur noch gewährt, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.