Neuerdings erhalten Schüler der 9. Klasse sanktionsbedrohte Vorladungen von den Hartz IV Behörden (Jobcenter). Teilweise behindern diese Termine sogar die Schulpflicht, wie Dietmar Brach von der Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz berichtet. Hier sollten Eltern schnell handeln. Denn Schüler erhalten nach dem SGB II lediglich ein Existenzminimum, welches den Unterhalt sichert.