Viele Hartz IV-Betroffene können nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: BSG 14/11b AS 15/07 R) vom 15 Dezember 2010 mit einer Nachzahlung rechnen: wird mit einer eigenen Gastherme sowohl die Wohnung geheizt als auch das Warmwasser bereitet, so dürfen von den gesamten Heizkosten nur etwa 6,30 Euro im Monat (Single) für das bereits mit dem Arbeitslosengeld II Regelsatz abgegoltene Warmwasser abgezogen werden.