Völlig unerwartet kippte heute das Landessozialgericht die Berliner Heizkostenzuschüsse (WAV) für Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Unerwartet deshalb, weil diese nicht etwa als zu niedrig sondern zu hoch seitens des Gerichts eingestuft wurden.
Völlig unerwartet kippte heute das Landessozialgericht die Berliner Heizkostenzuschüsse (WAV) für Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Unerwartet deshalb, weil diese nicht etwa als zu niedrig sondern zu hoch seitens des Gerichts eingestuft wurden.