Weniger übersichtlich ist indes der Streitgegenstand, er ist komplexer Natur, wie der Vorsitzende Richter befindet, und dass die Justiz Neuland beschreite, denn einen Präzedenzfall gebe es noch nicht: Modrow ist der erste Ostdeutsche, der auf Einsicht in seine von westdeutschen Geheimdiensten heimlich angelegten Akten klagt. Die ostdeutschen Akten bekommt man vergleichsweise problemlos, dafür gibt es sogar eine eigene Bundesbehörde, die jedes Jahr mit etwa 100 Millionen Euro finanziert wird. Der Zugang zu den westdeutschen Akten hingegen gestaltet sich eher schwierig.