Im Februar 2011 hat die Polizei in Dresden mit drei Funkzellenabfragen mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten von fast 60.000 Menschen gesammelt und gerastert. Nach zwei Linkspartei-Landtagsabgeordneten und der grünen Bundestags-Spitzenkandidatin wurde jetzt die dritte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht dagegen eingereicht. Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk klagt als Betroffene ebenfalls gegen die massenhafte Handy-Überwachung.