Bei Straftaten wie Autobrandstiftungen sei das Einfordern und Auswerten von Telefonverbindungen „absolut üblich“. Auch in anderen Bundesländern sei das übliche Praxis.
Bei Straftaten wie Autobrandstiftungen sei das Einfordern und Auswerten von Telefonverbindungen „absolut üblich“. Auch in anderen Bundesländern sei das übliche Praxis.