(01.10.2004) Die Ansammlung der Daten auf Vorrat sowie ihr Abruf ohne jede Kontrolle würden massive Einschnitte in das Grundrecht des Bankkunden auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. „Es gibt keine Zweckbindung des Abrufs, das Amt muss nur zuständig sein“, sagte er. „Und das sind viele.“