1. Die digitale Totalüberwachung ist ein historisch beispielloser Angriff auf das verfassungsmäßige Grundrecht auf Privatsphäre
Die durch Edward Snowden enthüllte Totalüberwachung aller Bürger stellt einen historisch beispiellosen Angriff auf das verfassungsmäßige Grundrecht auf Privatsphäre dar. Dies hat mit gezielter Spionage, die gewohnheitsrechtlich akzeptiert ist, nichts zu tun. Freiheitlich-demokratische Parteien, Institutionen und Bürger sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um diesen Angriff abzuwehren.
2. Digitale Totalüberwachung gefährdet die zentralen Funktionsbedingungen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung
Totalüberwachung ist nicht nur eine individuelle Verletzung der Privatsphäre. Und sie tut den Menschen weit mehr an, als sie zum bloßen Objekt der Überwachung zu degradieren: Totalüberwachung nimmt unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung den Nährboden. Sie erstickt den Widerspruch des Bürgers gegen den Staat. Sie fördert Konformismus, obrigkeitshöriges Denken und den Rückzug ins Privatleben. Totalüberwachung ist ein typisches Kennzeichen totalitärer Regime. Doch auch in Demokratien wirkt sie zersetzend. So wurde die Bürgerrechtsbewegung um Martin Luther King in den USA vom FBI auf illegale Weise bespitzelt und bekämpft.