Der CDU-Senat hatte 2005 – wie er es nannte – das „schärfste Polizeigesetz Deutschlands“ verabschiedet. Darin sind Polizeibefugnisse ausgebaut und die Bürgerrechte drastisch beschnitten worden. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile in Beschlüssen wesentliche Teile des Gesetzes de facto für verfassungswidrig erklärt. Vor allem was den „privaten Kernbereich“ betrifft, setzt das Gericht absolute Schranken. Die Gesetzentwürfe des SPD-Senats indes würden nur Details des SOG und PolDVG korrigieren, sagt Schneider. „Die bisherige Linie wird bei der Novellierung fortgesetzt, teilweise sogar verschärft.“