Noch am 30.12.2015 wurde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage erhoben auf Feststellung der Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses über die Verlegung der A 4 an die Ortsgrenze von Buir. An die RWE Power AG wurde Anfang der Woche appelliert, alles zu unterlassen, was dem beabsichtigten Ziel der Rückverlegung der A 4 zuwiderlaufen könnte.