Ich habe es im Liliputaner-Land schon erklärt (bedauerlicherweise schaut hier immer noch keiner ins Grundgesetz):
Der Grüßaugust Frank-Walter Steinmeier, eben nicht (mehr) Reichspräsident, sondern Bundespräsident, hat derzeit gar nichts zu melden. Der Bundespräsident kann das Parlament nicht einfach auflösen.
Die Verfassung der Republik befiehlt dem Staat: Erst die Kanzlerwahl. Und dann hat der Präsident ggf die Option das Parlament aufzulösen bzw Neuwahlen auszurufen.