Die vermutliche Große Koalition will einen sog. Hauptausschuss einrichten. Einen was? Einen Hauptausschuss. Wie lange der bestehen soll und wie groß der sein soll, das ist mir alles nicht bekannt. So wie sich das derzeit darstellt mit dem Hauptausschuss wird es aber so sein, dass er ein Miniparlament auf Zeit -bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und die Ausschüsse gebildet werden- ist. Die Fraktionen wählen aus, wer im Ausschuss arbeiten darf und dem Rest wird die Ausschussarbeit vorenthalten.
Einen Hauptausschuss kennt weder der Grundgesetz noch die Geschäftsordnung. Im Gegenteil. Letztere sieht in § 54 die Einrichtung von ständigen Ausschüsse vor. Ständig heißt aber, dass sie nicht zeitlich begrenzt sind. Will die vermutliche Große Koalition hier ein zusätzliches Miniparlament schaffen oder will sie einfach die Geschäftsordnung umgehen? Nach § 54 Abs. 2 Geschäftsordnung kann für einzelne Angelegenheiten ein Sonderausschuss gebildet werden. Der geplante Hauptausschuss soll sich wohl aber nicht mit einer einzelnen Angelegenheit beschäftigen, oder? Kurz und gut, der Hauptausschuss wäre Geschäftsordnungswidrig.
Schlimmer noch, der Hauptausschuss ist in meinen Augen auch Grundgesetzwidrig. Er verstößt gegen die sich aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz ergebende Gleichheit der Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht hat das im sog. Wüppesahl-Urteil sehr gut ausgeführt. Zumindest in meiner Zeit des Jura-Studiums wurde dieses Urteil hoch und runter besprochen.
Der Kern des Wüppesahl-Urteils besagt, dass alle (!!!) Abgeordneten gleichberechtigt an der Arbeit des Bundestages teilnehmen können müssen. Der geplante Hauptausschuss würde genau das verhindern, er würde ein Zwei-Klassen-System von Abgeordneten schaffen.