(9. Juni) Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich folgenden Indikators:
Indikator 15 (Kriminalität – Persönliche Sicherheit weiter erhöhen)
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel. Aber der Prüfpunkt „Nachhaltigkeitsaspekte“ wurde lediglich unter dem Obertitel „Weitere Gesetzesfolgen“ behandelt.
Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.