(22.05.2014) „Was ein Mensch glaubt, oder nicht glauben kann oder will, ist dabei Sache jedes Einzelnen. Nie darf sich der Staat darin einmischen. Mehr noch: Er muss die Entscheidung für oder gegen eine Glaubensrichtung sogar schützen. All das drückt unser Grundgesetz in den ersten beiden Absätzen des Artikel 4 aus.“