02.06.2014 - 11:52 [ Zeit ]

Grundgesetz; „Artikel 1 hat seine Grenzen“ – Seite 2/4: Volker Kauder: „Die Religionsfreiheit ist Kernbestandteil der menschlichen Würde“

(22.05.2014) „Was ein Mensch glaubt, oder nicht glauben kann oder will, ist dabei Sache jedes Einzelnen. Nie darf sich der Staat darin einmischen. Mehr noch: Er muss die Entscheidung für oder gegen eine Glaubensrichtung sogar schützen. All das drückt unser Grundgesetz in den ersten beiden Absätzen des Artikel 4 aus.“