(12.9.2013) Die Regierungskommission hatte zahlreiche Gesetze untersucht, die dem BKA zu immer mehr Kompetenzen verhalfen. Kritisiert wird insbesondere die „präventivpolizeiliche Terrorismusabwehr“. Gemeint ist die Verfolgung von Straftaten, deren Begehung noch nicht in Sicht ist. In Begrifflichkeiten des BKA-Gesetzes ist die Rede von sogenannten „Vorfeldtatbeständen“.