Den Vorschlag des Richters, sich „in Güte zu einigen“, lehnten die Beklagten ab. Zum einen, weil nach ihrem Verständnis keine Behinderung vorgelegen habe, zum anderen, weil die umfangreiche Klage in keinem Verhältnis zu der eher geringen Schadensersatz-Summe stehe. Dies lasse auf einen Einschüchterungsversuch schließen. Dazu erläuterte Rechtsanwalt Wolter der Presse, wenn BürgerInnen nicht mehr demonstrieren können, ohne Angst zu haben bei jeder Kleinigkeit sofort beklagt zu werden, dann sei ihr Grundrecht auf Demokratie gefährdet.