Gleichzeitig meldet sich die hessische Landesdatenschutzbehörde mit erheblichen Bedenken bei der praktischen Umsetzung der Volkszählung zu Wort. Berichtet wird von sperrangelweit offenstehenden und unbesetzten Amtsräumen der eigentlich abgeschotteten Erhebungsstellen, von fehlenden Verpflichtungen zum Statistikgeheimnis, widerrechtlich am Internet angeschlossenen Rechnern, fehlerhafter oder falsch installierter Software, widerrechtlich angefertigten Kopien von Volkszählerausweisen und sogar der Rasterung potentieller Volkszähler durch das LKA Hessen.