Laut Zeitungsverlegern ist die Anzeige von Presseinhalten in der Google-Suche nach dem neuen Leistungsschutzrecht nicht zulässig. Das sagte ein Sprecher des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Journalisten Stefan Niggemeier
Laut Zeitungsverlegern ist die Anzeige von Presseinhalten in der Google-Suche nach dem neuen Leistungsschutzrecht nicht zulässig. Das sagte ein Sprecher des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Journalisten Stefan Niggemeier