Kurt Classen: … Von Anfang an hatte die RWE-POWER-AG danach nicht die nach dem BBergG zwingend vorgeschriebene Leistungsfähigkeit zum Betrieb des Tagebaus Hambach. In einem Rechtsstaat haette der Tagebau Hambach von Anfang an gar nicht zugelassen werden duerfen, heute wäre sie in einem ebensolchem Staat umgehend zu widerrufen.