Die lediglich geschäftsführende Kanzlerin kann ihren geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jederzeit von seinen Pflichten entbinden. Ob wegen der Glyphosat-Zulassung oder einem anderen Grund, ist irrelevant.
Die lediglich geschäftsführende Kanzlerin kann ihren geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jederzeit von seinen Pflichten entbinden. Ob wegen der Glyphosat-Zulassung oder einem anderen Grund, ist irrelevant.