(11.Dezember) Sollte die Zwangstarifeinheit tatsächlich in der vorgesehenen Form vom Gesetzgeber beschlossen werden, bleibe dem dbb nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Dauderstädt: „Natürlich werden wir den Rechtsweg beschreiten. Die Koalitionsfreiheit ist ein viel zu hohes Gut, um sie zum Gegenstand kurzsichtiger Tauschgeschäfte zwischen BDA, DGB und Bundesregierung zu machen.