Bisher gibt es in Deutschland Zivilgerichte, Strafgerichte, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Patent- und Finanzgerichte. Der Bundesjustizminister führt nun in seinem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ quasi ein neues Gericht ein – das Netzwerkgericht.
Bisher gibt es in Deutschland Zivilgerichte, Strafgerichte, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Patent- und Finanzgerichte. Der Bundesjustizminister führt nun in seinem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ quasi ein neues Gericht ein – das Netzwerkgericht.