Recht schnell wurde kolportiert, der Flight-Recorder wäre gefunden, aber er wäre sehr stark beschädigt und es würden Speicherelemente fehlen. Abgesehen davon, dass mir ein solcher Vorgang gänzlich ausgeschlossen erscheint, heißt es heute (27.3.2015) nun wieder, der Flight-Recorder sei noch nicht aufgefunden worden. Aus Erfahrung wissen wir, dass zur Aufklärung eines Flugunfalls die Auswertung des Flight-Recorders unverzichtbar ist. Wie kann sich also ein Staatsanwalt zu der Behauptung versteigen, die Absturzursache sei nach vorläufiger (!) Auswertung des Voice-Recorders aufgeklärt?