Aufgaben: Gewährleisten, dass EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird und dafür sorgen, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten.
Mitglieder:
– Gerichtshof: Ein/-e Richter/-in aus jedem EU-Land, dazu elf Generalanwälte/-anwältinnen
– Gericht: 47 Richter/-innen. Diese Zahl wird im Jahr 2019 auf 56 erhöht (zwei Richter aus jedem EU-Land).