Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen.
Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen.