Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internet Service Provider in der EU nicht dazu verpflichtet werden dürfen, Filesharing zu filtern und zu unterdrücken. Das Urteil beschließt einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem belgischen ISP Scarlet und der Verwertungsgesellschaft Sabam, dem belgischen Pendant zur GEMA in Deutschland.