Bis heute habe kein Anbieter die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Herausgabe der Daten infrage gestellt, schrieb Richterin Claire Eagan. „Obwohl es dazu einen ausdrücklichen gesetzlichen Mechanismus gibt.“
Bis heute habe kein Anbieter die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Herausgabe der Daten infrage gestellt, schrieb Richterin Claire Eagan. „Obwohl es dazu einen ausdrücklichen gesetzlichen Mechanismus gibt.“