16.09.2012 - 01:43 [ newsroom ]

Gericht: Bundestag muss Journalisten Guttenberg-Akten herausgeben

Ein Journalist hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt und Einsicht in die Texte gefordert. Der Bundestag berief sich dagegen auf das Urheberrecht und verweigerte die Herausgabe. Nur die Wahrnehmung der parlamentarischen Angelegenheiten sei vom IFG ausgenommen, nicht aber die Zuarbeiten für Abgeordnete des Wissenschaftlichen Dienstes, heißt es nun in dem Urteil.