Forenbetreiber müssen keine E-Mail-Adressen ihrer Nutzer an Dritte herausgeben. Dies gilt nicht nur für Private, die sich über missliebige Kommentare ärgern. Nein, nicht mal ein Zivilgericht kann die Herausgabe von Nutzerdaten anordnen, denn dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. So hat es das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Beschluss entschieden.