13.03.2014 - 19:50 [ Law Blog ]

Gepflogenheiten

“… bis fünf Jahre”, sagte der Richter. “Die Höchststrafe ist fünf Jahre. Habe ich gestern extra noch nachgelesen.” Na ja, mir trotzdem schnell klar, woran es lag. Der Richter hatte offensichtlich nur den Absatz 1 des betreffenden Paragrafen gelesen.